Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Pflichten der Sängerin:


Die Sängerin wird in geeigneter Bühnengarderobe auftreten. Sie verpflichtet sich, ihre Darbietungen den örtlichen Standards anzupassen, die Hausordnung des Veranstalters zu respektieren und stets ihr Bestes zu geben. Sofern die Sängerin Geräte des Veranstalters für ihre Auftritte nutzt, obliegt es ihr, diese mit höchster Sorgfalt zu behandeln. Die Sängerin verpflichtet sich, am Tag des Auftritts rechtzeitig am Arbeitsort zu erscheinen. Zudem wird die Sängerin sich ausreichend gegen Unfälle und Unfallhaftpflicht versichern.


Im Falle einer Verhinderung der Sängerin entfällt der entsprechende Gagenanteil. Die Sängerin wird sich bemühen, einen angemessenen Ersatz zu organisieren, jedoch kann sie hierfür keine Garantie übernehmen.


Haftung des Veranstalters:


Der Veranstalter trägt die Verantwortung für die Sicherheit sämtlicher Instrumente, Anlagen und Kleidung der Sängerin. Dies schließt insbesondere Schäden ein, die durch das Publikum, instabile Bühnen, schlechtes Wetter, Feuer, Diebstahl und ähnliche Umstände verursacht werden.


Absage der Veranstaltung:


Eine Absage oder Verschiebung der Veranstaltung aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen, geringer Besucherzahlen, fehlender Genehmigungen oder privater Umstände wird jedoch nicht als höhere Gewalt betrachtet. Im Falle einer Vertragsverletzung seitens des Veranstalters schuldet dieser der Sängerin die vereinbarte Gage.


Bewilligungen:


Eventuell erforderliche Bewilligungen für Konzerte und Tanzanlässe liegen in der Verantwortung des Veranstalters. Die Führung der Kontrollhefte zur Überwachung von Urheberrechten sowie das Ausfüllen der SUISA-Formulare obliegen ebenfalls dem Veranstalter. Die SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke) kann unter folgender Adresse erreicht werden: Postfach, 8038 Zürich, Telefon 043 485 66 66. Diese Regelungen sind ausschließlich auf kommerzielle Veranstaltungen anwendbar und gelten nicht für private Feiern.


AHV und andere Sozialbeiträge:


Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Abrechnung der AHV und anderer Sozialbeiträge vorzunehmen. Die Sängerin trägt die Verantwortung für die korrekte Deklaration ihrer Einnahmen und die ordnungsgemäße Abführung der AHV-Beiträge.


Änderungen am Vertrag:


Signifikante Vertragsänderungen, die nach Vertragsabschluss von der Sängerin vorgenommen werden (z. B. Instrumentierung, Art der Darbietung), bedürfen der Zustimmung des Veranstalters. Gleichermaßen erfordern bedeutende Vertragsänderungen seitens des Veranstalters nach Vertragsabschluss (z. B. Dauer und Art der Darbietung, Besetzung) die Zustimmung der Sängerin.


Es wird vorausgesetzt, dass der Veranstalter vor Vertragsabschluss ausreichend Informationen über die Sängerin und ihre Darbietung eingeholt hat, ohne dabei subjektive Wertungen einzubeziehen.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand:


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem schweizerischen Recht, wobei der Gerichtsstand ausschließlich in Aarau liegt.

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